Teilkasko-Versicherung

Alle wichtigen Informationen zur Lexus Teilkasko-Versicherung

Diese Leistungen sind in der Teilkasko enthalten:

 

  • Elementarschäden durch z. B. Wind, Hagel & Überschwemmungen 
  • Brände
  • Wildunfälle
  • Schäden durch Raub und Diebstahl
  • Kurzschluss-Folgeschäden* 
  • Neupreisentschädigung bei Totalschaden*

In welchen Fällen greift die Teilkasko-Versicherung nicht?

Bei selbstverschuldeten Schäden an Ihrem Auto greift die Teilkasko-Versicherung in der Regel nicht. In solchen Fällen sowie bei Folgen von Unachtsamkeit wird eine Vollkasko-Versicherung benötigt.

 

Wie errechnet sich der Beitrag der Teilkasko-Versicherung?

Die Höhe Ihrer Versicherungsprämie hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu gehören Fahrzeugtyp und -klasse sowie die Stadt, in dem das KFZ zugelassen wird, aber vor allem auch Unfallstatistiken, das Alter des Fahrers und die jährliche Kilometerleistung. Zusätzlich hängt die Prämie von der Höhe der Selbstbeteiligung ab. Je höher die Selbstbeteiligung, desto geringer der Versicherungsbeitrag. Die Schadenfreiheitsklasse hingegen hat keine Auswirkung auf die Höhe des Versicherungsbeitrags. 

Vollkasko-Versicherung

Rundum bestens geschützt

Das deckt die Vollkasko-Versicherung unter anderem ab:

 

  • Selbstverschuldete Unfälle
  • Beschädigungen an Ihrem Auto bei Fahrerflucht Unbekannter
  • Durch Vandalismus entstandene Schäden am Auto
  • Schäden durch Ausweichmanövern bei Wildunfällen
  • Schäden durch Falschbetankung bis 2.000 EUR (im Tarif Komfort)
  • Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit (im Tarif Komfort)
  • Neupreisentschädigung bei Totalschaden

Zusätzlich sind in der Vollkasko auch alle Schadensfälle der Teilkasko-Versicherung abgesichert.

Wann greift die Vollkasko-Versicherung nicht?

 

Die Vollkasko-Versicherung übernimmt fast jeden Kfz-Schaden. Es gibt allerdings drei Ausnahmen, bei denen die Vollkasko nicht greift: Zum einen bei grober Fahrlässigkeit. Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Im Tarif Komfort der Vollkasko-Versicherung ist grobe Fahrlässigkeit mitversichert, solange kein Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Drogen vorliegt. Auch Schäden, die durch Rennen, beziehungsweise durch die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit entstanden sind, deckt die Vollkasko-Versicherung nicht ab sowie ebenfalls Schäden durch Erdbeben, Vulkanausbruch oder Kernenergie.

Wie errechnet sich der Vollkasko-Beitrag?

 

Grundsätzlich gilt: Haben Sie bei einem Schaden Ihre Vollkasko-Versicherung nicht in Anspruch genommen, so werden Sie innerhalb der Vollkasko auch nicht schlechter eingestuft. Darüber hinaus errechnen sich der Schadenfreiheitsrabatt durch die Anzahl der unfallfreien Jahre im Straßenverkehr. Dieser hat auch Auswirkung auf Ihre Versicherungsprämie. Zusätzlich ist die festgelegte Selbstbeteiligung sowie die gefahrenen Kilometer, die Fahrzeugklasse und ihr Wohnort entscheidend für Ihren  Versicherungsbeitrag.